Das KRITIS-Dachgesetz – physischer Schutz von Räumlichkeiten und Gebäuden
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Zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zählen Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Übersetzt man die Anforderungen des KRITIS-DachG in konkrete Komponenten der elektronischen Sicherheitstechnik, so müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Sicherheitslösung beispielsweise mit Instrumenten und Verfahren zur Überwachung der Umgebung, Detektionsgeräte sowie Zugangskontrollen inklusive Festlegung von Zugangsrechten und Räumlichkeiten und sensiblen Informationen installieren. Damit Betreiber von kritischen Infrastrukturen die Resilienz ihrer Anlagen zuverlässig gewährleisten können, wird elektronische Sicherheitstechnik vor einem Einbau auf Herz und Nieren geprüft sowie entsprechend zertifiziert.
Telenot hat etwa eine Freigabe für die Verwaltungssoftware compasZ 5500 als Teil des Zutrittskontrollsystems hilock 5000 ZK durch Atruvia, Digitalisierungspartner der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten.
Auch der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), gemeinsam mit „Österreichs E-Wirtschaft“, hat nach einer Prüfung bestätigt, dass die Einbruchmelde- und Übertragungstechnik von Telenot die strengen Sicherheitsanforderungen des Verbands erfüllt.
Wir haben für Sie alle Fakten in einem Webinar und dem Whitepaper KRITIS zusammengefasst.
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