EU-Batterieverordnung – Notstrombatterien/-akkus nicht betroffen
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Seit dem 18. Februar 2024 ist die EU-Batterieverordnung in allen Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen. Diese sieht vor, dass ab dem 18. August 2024 der Verkauf von sogenannten „Gerätebatterien“ mit einem Bleigehalt von mehr als 0,01 Massenprozent verboten wird.
Infolge einer Anfrage, u.a. vom BHE und VdS hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nun klargestellt, dass Notstrombatterien, die der Versorgung sicherheitstechnischer Anlagen dienen, als „Industriebatterien“ einzustufen sind. Somit unterliegen auch die TELENOT-Batterien bzw. -Akkus nicht diesen Beschränkungen. Das BMUV hat jedoch darauf hingewiesen, dass eine rechtsverbindliche Auslegung nur durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen kann.
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