Smart Home macht noch keinen Einbruchschutz
Ob Neubau oder Sanierung – der Einbau von Smart-Home-Komponenten ist heute auch im privaten Wohnbereich Standard. Damit der Wildwuchs beim Einsatz solcher Anwendungen für mehr Wohnkomfort und Energieeffizienz in Verbindung mit Gefahrenschutz eingedämmt wird, hat der Gesetzgeber in der DIN VDE 0862-1 klare Anforderungen definiert. Diese werden auch von Versicherungen unterstützt. Wer der Normierung folgt, kann nicht nur Geld sparen, sondern ist im wahrsten Sinne des Wortes auch auf der sicheren Seite.
Denn: „Smart Home ist nicht per se dazu in der Lage, für mehr Schutz vor Einbruch, Brand oder unbefugtem Zutritt zu sorgen“, sagt Dr. Timo Stock, Geschäftsleiter bei Telenot, einem der führenden Hersteller elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland. Dennoch ist dieser Trugschluss immer noch weit verbreitet – nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei vielen Experten, wie erst Anfang Februar 2024 auch Harald Schmid, von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Bonn, im Rahmen eines Fachsymposiums des Branchenverband BHE betonte. Schmid unterstrich, dass die Vernetzung von Smart-Home-Systemen und Gefahrenmeldetechnik nur dann ein Mehr an Sicherheit brächte, wenn bestimmte Regularien erfüllt werden. Dr. Stock verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Fassung der DIN VDE V 0826-1: „Die Norm gibt Nutzern und Fachbetrieben wichtige Hinweise zu Auswahl, Einsatz und Installation von Smart-Home-Komponenten mit Sicherheits-Lösungen sowie eines sicheren Betriebs solcher Systeme.“
Sicherheit nur vom Fachbetrieb
Gleichzeitig bekommen Anwender Hinweise zur Auswahl von Fachbetrieben, die die Inhalte der DIN VDE V 0826-1 erfüllen. Denn – und dies betont auch die Polizei in ihren Beratungsgrundsätzen – vor dem Kauf sollten sich Nutzer oder Planer bei Polizei sowie anerkannten Fachunternehmen informieren und die Projektierung, Montage und Wartung ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe vornehmen lassen. Diese Anforderungen erfüllen beispielsweise die rund 500 Autorisierten Telenot-Stützpunkte, empfiehlt Dr. Stock: „Zu unserer Philosophie gehört seit jeher, die Fachbetriebe in diesem einzigartigen Netzwerk regelmäßig nach den aktuellen Normen und Regularien zu zertifizieren. Verbraucher, Planer oder Architekten können nicht nur auf das große Know-how der Experten vertrauen, sondern auch darauf, dass diese Fachbetriebe alle Anforderungen der DIN erfüllen.“
Was ist eigentlich Smart Home?
Um allen Seiten Klarheit zu verschaffen, stellt die Norm eine unmissverständliche Definition des Begriffs Smart Home auf. Demnach ist Smart Home der „Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn-und Lebensqualität, Sicherheit, Gesundheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.“ Für den Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik legt die DIN VDE V 0826-1 zudem die Bedingungen für deren Einbau, Betrieb, Instandhaltung sowie Verwendung fest und regelt die Vernetzung mit Smart-Home-Funktionen.
Klare Regeln für Interaktion
Den Grundtenor bei der Vernetzung umreißt Dr. Stock so: „Vereinfacht gesagt, dürfen Sensoren und Aktoren von Smart-Home-Komponenten nicht auf Elemente einer Gefahrenwarnanlage rückwirken. Die Gefahrenwarnanlage dagegen darf Smart-Home-Anwendungen steuern.“ Denn dies könne schließlich Baustein eines Sicherheitskonzepts sein. Wenn zum Beispiel bei einem Einbruchalarm alle Lichter im Haus angingen und die Jalousien sich schließen würden. Nur durch diese klar definierten Regeln der Interaktion lässt sich das zentrale Schutzziel einer Alarmanlage realisieren – das frühzeitige und zuverlässige Melden von Eindringlingen in eine Wohnung bzw. ein Gebäude. Zudem bildet dies die Voraussetzung dafür, um kostspielige Falschalarme zu vermeiden. Denn schließlich können Wachdienste und Polizei einen Falschalarm in Rechnung stellen.
Nur geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten
Im Rahmen des Fachsymposiums ergänzte Schmid eine weitere wichtige Anforderung der Polizei an Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen, die in der DIN formuliert wird: Die Lösungen bieten nur dann zuverlässig Schutz, wenn geprüfte und aufeinander abgestimmte Sicherheitskomponenten zum Einsatz kommen. Dies greifen auch die Kriterien des VdS Schadenverhütung auf, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dessen Mitglieder orientieren dementsprechend oftmals ihre Versicherungsprämien an diesen Kriterien. Mit anderen Worten: Wer Systeme nutzt, die die Anforderungen der DIN VDE V 0826-1 erfüllen, hat nicht nur mehr Schutz, sondern profitiert von geringeren Versicherungsprämien.
Dr. Timo Stock: „Unsere DNA heißt Sicherheit“
Telenot ist eines der wenigen Unternehmen der Branche, das alle relevanten Produkte sowie deren Zusammenwirken im gesamten im System nach den strengen Kriterien des VdS abnehmen und prüfen lässt. „Unsere DNA heißt Sicherheit“, so Dr. Timo Stock. Die Telenot-Zentralen hiplex 8400, compact easy und complex 200/400 sind daher so konstruiert, dass die Interaktion mit Smart-Home-Systemen DIN-konform erfolgen kann. Letztlich erhält der Nutzer so Vorteile im Dreierpack: Zuverlässigen Schutz vor Gefahren wie Einbruch, Brand und unkontrolliertem Zutritt und Komfort- und Energieeffizienz.